Der Landesjugenplan gewährt Zuschüsse für 6- bis 18-jährige Teilnehmer an Freizeiten, die aus finanziell schwächer gestellten Familien kommen. Fördermittel können aber auch für junge Geflüchtete, die rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-se...